Muster zu einer
Dienstvereinbarung
zum Schutz und zur Förderung
von lesbischen, schwulen,
bisexuellen und transidenten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern
zwischen der (hier Name der Dienststelle
eintragen)
und dem Personalrat der (hier Name der
Dienststelle eintragen)
Präambel
Ein Klima des gegenseitigen Respekts und
der gegenseitigen Akzeptanz soll gefördert werden. Die Dienststelle
setzt als ein Großbetrieb im Dienstleistungsbereich in ganz besonderen
Maße auf den Menschen. Die Dienststelle begrüßt und fördert
in ihrer Belegschaft Vielfalt, gegenseitigen Respekt und gegenseitige Akzeptanz.
Das wichtigste Potential der Dienststelle sind ihre Mitarbeiterinnen und
Mitarbeiter. Ein offenes und angstfreies Arbeitsklima und ein hohes Maß
an Arbeitszufriedenheit beeinflussen ihre Leistungsfähigkeit und ihre
kreativen und innovativen Möglichkeiten positiv. Mitarbeiterinnen
und Mitarbeiter, die von ihrer Dienststelle mit ihrer ganzen Persönlichkeit
Ernst genommen,
angenommen und gefördert werden,
identifizieren sich stärker mit ihrer Arbeit und ihrer Dienststelle.
1. Ziele der Vereinbarung
Diese Vereinbarung hat das Ziel, einer
unterschiedlichen Behandlung von Beschäftigten aufgrund ihrer (sozio-)sexuellen
Identität oder ihrer gleichgeschlechtlichen Orientierung entgegenzuwirken.
Jede Form von Diskriminierung, die ihre Ursache oder ihren Anlaß
in der sexuellen Identität oder in der geschlechtlichen Orientierung
von Beschäftigten hat, soll verhindert und ggf. sanktioniert werden.
2. Geltungsbereich
Diese Vereinbarung gilt in allen Abteilungen
und Bereichen der Dienststelle für alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
einschließlich der Auszubildenden, Anwärterinnen und Anwärter,
Praktikantinnen und Pratikanten und der Aushilfen.
3. Führungsaufgabe
Die Umsetzung der Ziele nach Ziffer 1
und das Eingreifen bei Verstößen ist Führungsaufgabe.
4. Innerbetriebliche Verankerung
Die Ziele nach Ziffer 1 finden Eingang
in die Leitbilder, in Dienstanweisungen und Handreichungen (z.B. Handbuch
für Vorgesetzte) und werden in Mitarbeiterinnen- und Mitarbeitergesprächen,
in Zielvereinbarungsgesprächen sowie in den Einführungsveranstaltungen
für neue Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter thematisiert. Sie werden
innerbetrieblich zum Beispiel in der Zeitung für Mitarbeiterinnen
und Mitarbeiter regelmäßig aufgegriffen. Diese Vereinbarung
wird allen Beschäftigten über das Intranet zugänglich gemacht.
5. Beauftragte und Beauftragter
Die Dienststelle benennt eine Beauftragte
und einen Beauftragten zur Umsetzung dieser Vereinbarung. Beschäftigte
können sich im Falle von Verstößen gegen die Ziele nach
Ziffer 1 an ihre Vorgesetzten und an die Beauftragten vertraulich wenden.
Hier erhalten Beschäftigte Information, Rat und Unterstützung.
Die Beauftragte und der Beauftragte werden für diese Aufgabe qualifiziert.
6. Fortbildung
Fortbildungen, die den Zielen nach Ziffer
1 dienen, liegen für alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im dienstlichen
Interesse. Im Fortbildungsprogramm werden entsprechende Veranstaltungen
vorgesehen. Die Teilnahme an einer mindestens eintägigen Fortbildung,
die den Zielen nach Ziffer 1 dient, ist für alle Beschäftigten
mit Führungsaufgaben innerhalb von zwei Jahren nach in Kraft treten
dieser Vereinbarung verpflichtend und muß regelmäßig in
Abständen von zwei Jahren wiederholt werden.
7. Störung des Betriebsfriedens
Die Dienststelle duldet keine Vorgänge,
die den Zielen nach Ziffer 1 entgegenstehen. Dies gilt insbesondere für
abfällige Bemerkungen und Witze, Verächtlichmachung, Mobbing,
Ausgrenzung und sexuelle Belästigung. Entsprechende Vorgänge
werden als Störung des Betriebsfriedens gewertet und geahndet. Die
Vereinbarungen zu Mobbing und sexueller Belästigung bleiben hiervon
unberührt und finden sinngemäß Anwendung.
8. Stellenausschreibungen
Allen internen und externen Stellenausschreibungen
wird in Anlehnung an die Regelung bei der Stadt München folgender
Passus angefügt: „Die Dienststelle fördert aktiv die Gleichstellung
aller Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Wir begrüßen deshalb
die Bewerbung von Frauen und Männern unabhängig von ihrer Nationalität,
Herkunft, Religion, Hautfarbe, sexueller Identität oder geschlechtlichen
Orientierung. Transidente werden ausdrücklich zur
Bewerbung aufgefordert.“
9. Eintragung von Partnerinnen und Partnern
Jede Mitarbeiterin und jeder Mitarbeiter
hat das Recht bei der Personalabteilung Partnerinnen und Partner sowie
die Zahl der gemeinsam zu erziehenden Kinder eintragen zu lassen. Die Personalabteilung
hat dies in der Personalakte zu vermerken.
9.1. Vergünstigte Sach–
und Dienstleistungen
Die Partnerinnen und Partner nach Absatz
1 sind berechtigt wie Ehepartnerinnen / Ehepartner an den innerbetrieblichen
vergünstigten Sach– und Dienstleistungen teilzunehmen. Dies gilt im
gleichen Maße für die Personalwohnungen.
9.2. Rechtliche Gleichstellung
Alle rechtlichen, tariflichen und beamtenrechtlichen
Regelungen, die sich auf Verheiratete beziehen, gelten im gleichen Maße
für Partnerinnen und Partner nach Absatz 1. Dies sind z.B. Sonderurlaubsregelungen,
Ortszuschlag für Verheiratete, Sterbegeld.
9.3. Soziale Auswahl
Das Bestehen von Partnerschaften nach
Absatz 1 ist bei der sozialen Auswahl wie eine Ehe zu berücksichtigen.
Dies gilt insbesondere für die Dauer der Partnerschaft und die Zahl
der gemeinsam zu erziehenden Kinder.
10. Dokumentation und Berichtswesen
Die Dienststelle dokumentiert alle ihr
bekanntgewordenen Verstöße gegen die Ziele nach Ziffer 1 und
den Umgang damit. Bei gravierenden Verstößen wird der Personalrat
umgehend informiert. Einmal jährlich erstellt die Dienststelle einen
Bericht zur Umsetzung aller Teile dieser Dienstvereinbarung. Der Bericht
umfasst
- die Dokumentation nach Satz 1,
- den Stand und die Planung zur innerbetrieblichen
Verankerung (Ziffer 4),
- Bericht zur Arbeit der Beauftragten
und des Beauftragten (Ziffer 5),
- den Stand und die Planung zu Fortbildungsmaßnahmen
(Ziffer 6),
- die Zahl der eingetragenen Partnerinnen
und Partner (Ziffer 9),
- Aktivitäten der Dienststelle zur
Veränderung der rechtlichen Rahmenbedingungen (Ziffer 11),
- sonstige Belange im Zusammenhang mit
dieser Vereinbarung,
- Veränderungen bei allen genannten
Punkte im Vergleich zu vorhergehenden Zeiträumen.
Der Bericht wird im Intranet veröffentlicht
und allen Beschäftigten zugänglich gemacht. Einen Zusammenfassung
wird jährlich in den Geschäftsbericht aufgenommen.
11. Veränderung der rechtlichen
Rahmenbedingungen
Die Dienststelle und der Personalrat werden
sich bei verantwortlichen Personen, Entscheidungsträgern und Gremien
für eine Veänderung der rechtlichen Rahmenbedingungen im Sinne
dieser Vereinbarung einsetzen. Dies gilt insbesondere für
11.1. Tarifrecht
Die Dienststelle und der Personalrat werden
sich beim Arbeitgeberverband und bei den Gewerkschaften dafür einsetzen,
daß im Tarifrecht alle Regelungen für Verheiratete durch Regelungen
für Partnerinnen und Partner ersetzt werden.
11.2. Zusatzversorgung
Die Dienststelle und der Personalrat werden
sich bei der Zusatzversorgungskasse für eine Satzungsänderung
einsetzen mit dem Ziel, daß alle Regelungen für Verheiratete
durch Regelungen für Partnerinnen und Partner ersetzt werden.
11.3. Personalvertretungsrecht
Die Dienststelle und der Personalrat werden
sich dafür einsetzen, daß die Begriffe „sexuelle Identität“
und „gleichgeschlechtliche Orientierung“ ausdrücklich unter dem Benachteiligungsverbot
bei den Grundsätzen zur Behandlung von Beschäftigten im Personalvertretungsrecht
(BPersVG und LPVG Baden-Württemberg § 67, Absatz 1) aufgenommen
und entsprechende Mitbestimmungstatbestände geschaffen werden.
12. Wissenschaftliche Untersuchung
Die Dienststelle gibt spätestens
drei Monate nach in Kraft treten dieser Vereinbarung eine für die
Dienststelle repräsentative Untersuchung in Auftrag, welche die Situation
von lesbischen, schwulen, bisexuellen und transidenten Beschäftigten
in der Dienststelle zum Thema hat. Die Auswahl der untersuchenden Stelle,
die Konzeption und die Durchführung der Studie wird einvernehmlich
mit dem Personalrat geregelt. Auf Basis der Ergebnisse der Studie beraten
Dienststelle und Personalrat gemeinsam über die Weiterentwicklung
dieser Vereinbarung.
13. Schlußbestimmungen
Diese Vereinbarung tritt mit Wirkung vom
XX.XX.XXXX auf unbestimmte Zeit in Kraft. Sie kann mit einer Frist
von drei Monaten zum Jahresende, frühestens zum 31.12. XXXX , gekündigt
werden. Sie wirkt nach bis zum Abschluß einer neuen Dienstvereinbarung.
Sollten Teile diese Vereinbarung ungültig werden, gelten alle anderen
Teile weiterhin.
Ort, Datum
(Unterschrift)
(Unterschrift)
Dienststellenleiter/in
Personalratsvorsitzende/r