Lesben, Schwule, Bisexuelle und Transidente sind
selbstverständlich
solidarisch
sahneschnittig !!
Arbeitskreis Schwule, Lesben und Transidente 
in der DGB-Region Südbaden-Hochrhein
 

Muster für eine Dienstvereinbarung


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Version 5 
Muster zu einer 

Dienstvereinbarung
zum Schutz und zur Förderung
von lesbischen, schwulen, bisexuellen und transidenten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern
 

zwischen der (hier Name der Dienststelle eintragen)
 

und dem Personalrat der (hier Name der Dienststelle eintragen)
 

Präambel
Ein Klima des gegenseitigen Respekts und der gegenseitigen Akzeptanz soll gefördert werden. Die Dienststelle setzt als ein Großbetrieb im Dienstleistungsbereich in ganz besonderen Maße auf den Menschen. Die Dienststelle begrüßt und fördert in ihrer Belegschaft Vielfalt, gegenseitigen Respekt und gegenseitige Akzeptanz. Das wichtigste Potential der Dienststelle sind ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Ein offenes und angstfreies Arbeitsklima und ein hohes Maß an Arbeitszufriedenheit beeinflussen ihre Leistungsfähigkeit und ihre kreativen und innovativen Möglichkeiten positiv. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die von ihrer Dienststelle mit ihrer ganzen Persönlichkeit Ernst genommen,
angenommen und gefördert werden, identifizieren sich stärker mit ihrer Arbeit und ihrer Dienststelle.

1. Ziele der Vereinbarung
Diese Vereinbarung hat das Ziel, einer unterschiedlichen Behandlung von Beschäftigten aufgrund ihrer (sozio-)sexuellen Identität oder ihrer gleichgeschlechtlichen Orientierung entgegenzuwirken. Jede Form von Diskriminierung, die ihre Ursache oder ihren Anlaß in der sexuellen Identität oder in der geschlechtlichen Orientierung von Beschäftigten hat, soll verhindert und ggf. sanktioniert werden.

2. Geltungsbereich
Diese Vereinbarung gilt in allen Abteilungen und Bereichen der Dienststelle für alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter einschließlich der Auszubildenden, Anwärterinnen und Anwärter, Praktikantinnen und Pratikanten und der Aushilfen.

3. Führungsaufgabe
Die Umsetzung der Ziele nach Ziffer 1 und das Eingreifen bei Verstößen ist Führungsaufgabe.

4. Innerbetriebliche Verankerung
Die Ziele nach Ziffer 1 finden Eingang in die Leitbilder, in Dienstanweisungen und Handreichungen (z.B. Handbuch für Vorgesetzte) und werden in Mitarbeiterinnen- und Mitarbeitergesprächen, in Zielvereinbarungsgesprächen sowie in den Einführungsveranstaltungen für neue Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter thematisiert. Sie werden innerbetrieblich zum Beispiel in der Zeitung für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter regelmäßig aufgegriffen. Diese Vereinbarung wird allen Beschäftigten über das Intranet zugänglich gemacht.

5. Beauftragte und Beauftragter
Die Dienststelle benennt eine Beauftragte und einen Beauftragten zur Umsetzung dieser Vereinbarung. Beschäftigte können sich im Falle von Verstößen gegen die Ziele nach Ziffer 1 an ihre Vorgesetzten und an die Beauftragten vertraulich wenden. Hier erhalten Beschäftigte Information, Rat und Unterstützung. Die Beauftragte und der Beauftragte werden für diese Aufgabe qualifiziert.

6. Fortbildung
Fortbildungen, die den Zielen nach Ziffer 1 dienen, liegen für alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im dienstlichen Interesse. Im Fortbildungsprogramm werden entsprechende Veranstaltungen vorgesehen. Die Teilnahme an einer mindestens eintägigen Fortbildung, die den Zielen nach Ziffer 1 dient, ist für alle Beschäftigten mit Führungsaufgaben innerhalb von zwei Jahren nach in Kraft treten dieser Vereinbarung verpflichtend und muß regelmäßig in Abständen von zwei Jahren wiederholt werden.

7. Störung des Betriebsfriedens
Die Dienststelle duldet keine Vorgänge, die den Zielen nach Ziffer 1 entgegenstehen. Dies gilt insbesondere für abfällige Bemerkungen und Witze, Verächtlichmachung, Mobbing, Ausgrenzung und sexuelle Belästigung. Entsprechende Vorgänge werden als Störung des Betriebsfriedens gewertet und geahndet. Die Vereinbarungen zu Mobbing und sexueller Belästigung bleiben hiervon unberührt und finden sinngemäß Anwendung.

8. Stellenausschreibungen
Allen internen und externen Stellenausschreibungen wird in Anlehnung an die Regelung bei der Stadt München folgender Passus angefügt: „Die  Dienststelle fördert aktiv die Gleichstellung aller Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Wir begrüßen deshalb die Bewerbung von Frauen und Männern unabhängig von ihrer Nationalität, Herkunft, Religion, Hautfarbe, sexueller Identität oder geschlechtlichen Orientierung. Transidente werden ausdrücklich zur
Bewerbung aufgefordert.“

9. Eintragung von Partnerinnen und Partnern
Jede Mitarbeiterin und jeder Mitarbeiter hat das Recht bei der Personalabteilung Partnerinnen und Partner sowie die Zahl der gemeinsam zu erziehenden Kinder eintragen zu lassen. Die Personalabteilung hat dies in der Personalakte zu vermerken.

9.1. Vergünstigte Sach– und Dienstleistungen
Die Partnerinnen und Partner nach Absatz 1 sind berechtigt wie Ehepartnerinnen / Ehepartner an den innerbetrieblichen vergünstigten Sach– und Dienstleistungen teilzunehmen. Dies gilt im gleichen Maße für die Personalwohnungen.

9.2. Rechtliche Gleichstellung
Alle rechtlichen, tariflichen und beamtenrechtlichen  Regelungen, die sich auf Verheiratete beziehen, gelten im gleichen Maße für Partnerinnen und Partner nach Absatz 1. Dies sind z.B. Sonderurlaubsregelungen, Ortszuschlag für Verheiratete, Sterbegeld.

9.3. Soziale Auswahl
Das Bestehen von Partnerschaften nach Absatz 1 ist bei der sozialen Auswahl wie eine Ehe zu berücksichtigen. Dies gilt insbesondere für die Dauer der Partnerschaft und die Zahl der gemeinsam zu erziehenden Kinder.

10. Dokumentation und Berichtswesen
Die Dienststelle dokumentiert alle ihr bekanntgewordenen Verstöße gegen die Ziele nach Ziffer 1 und den Umgang damit. Bei gravierenden Verstößen wird der Personalrat umgehend informiert. Einmal jährlich erstellt die Dienststelle einen Bericht zur Umsetzung aller Teile dieser Dienstvereinbarung. Der Bericht umfasst
- die Dokumentation nach Satz 1,
- den Stand und die Planung zur innerbetrieblichen Verankerung (Ziffer 4),
- Bericht zur Arbeit der Beauftragten und des Beauftragten (Ziffer 5),
- den Stand und die Planung zu Fortbildungsmaßnahmen (Ziffer 6),
- die Zahl der eingetragenen Partnerinnen und Partner (Ziffer 9),
- Aktivitäten der Dienststelle zur Veränderung der rechtlichen Rahmenbedingungen (Ziffer 11),
- sonstige Belange im Zusammenhang mit dieser Vereinbarung,
- Veränderungen bei allen genannten Punkte im Vergleich zu vorhergehenden Zeiträumen.
Der Bericht wird im Intranet veröffentlicht und allen Beschäftigten zugänglich gemacht. Einen Zusammenfassung wird jährlich in den Geschäftsbericht aufgenommen.

11. Veränderung der rechtlichen Rahmenbedingungen
Die Dienststelle und der Personalrat werden sich bei verantwortlichen Personen, Entscheidungsträgern und Gremien für eine Veänderung der rechtlichen Rahmenbedingungen im Sinne dieser Vereinbarung einsetzen. Dies gilt insbesondere für

11.1. Tarifrecht
Die Dienststelle und der Personalrat werden sich beim Arbeitgeberverband und bei den Gewerkschaften dafür einsetzen, daß im Tarifrecht alle Regelungen für Verheiratete durch Regelungen für Partnerinnen und Partner ersetzt werden.

11.2. Zusatzversorgung
Die Dienststelle und der Personalrat werden sich bei der Zusatzversorgungskasse für eine Satzungsänderung einsetzen mit dem Ziel, daß alle Regelungen für Verheiratete durch Regelungen für Partnerinnen und Partner ersetzt werden.

11.3. Personalvertretungsrecht
Die Dienststelle und der Personalrat werden sich dafür einsetzen, daß die Begriffe „sexuelle Identität“ und „gleichgeschlechtliche Orientierung“ ausdrücklich unter dem Benachteiligungsverbot bei den Grundsätzen zur Behandlung von Beschäftigten im Personalvertretungsrecht (BPersVG und LPVG Baden-Württemberg § 67, Absatz 1) aufgenommen und entsprechende Mitbestimmungstatbestände geschaffen werden.

12.  Wissenschaftliche Untersuchung
Die Dienststelle gibt spätestens drei Monate nach in Kraft treten dieser Vereinbarung eine für die Dienststelle repräsentative Untersuchung in Auftrag, welche die Situation von lesbischen, schwulen, bisexuellen und transidenten Beschäftigten in der Dienststelle zum Thema hat. Die Auswahl der untersuchenden Stelle, die Konzeption und  die Durchführung der Studie wird einvernehmlich mit dem Personalrat geregelt. Auf Basis der Ergebnisse der Studie beraten Dienststelle und Personalrat gemeinsam über die Weiterentwicklung dieser Vereinbarung.

13. Schlußbestimmungen
Diese Vereinbarung tritt mit Wirkung vom  XX.XX.XXXX  auf unbestimmte Zeit in Kraft. Sie kann mit einer Frist von drei Monaten zum Jahresende, frühestens zum 31.12. XXXX , gekündigt werden. Sie wirkt nach bis zum Abschluß einer neuen Dienstvereinbarung. Sollten Teile diese Vereinbarung ungültig werden, gelten alle anderen Teile weiterhin.
 

Ort, Datum
 
 

(Unterschrift)                                          (Unterschrift)
Dienststellenleiter/in                              Personalratsvorsitzende/r